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Ratgeber · Recht

Barrierefreie Website: Pflicht, Umsetzung, Kosten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, und seitdem kommt die Frage in jedem zweiten Gespräch: Betrifft mich das? Für viele Websites lautet die Antwort nein, für alle mit Shop, Buchung oder Anfrageformular eher ja. Dieser Ratgeber sortiert, wer betroffen ist, was das Gesetz konkret verlangt, was die Umsetzung kostet und warum ein Plugin dafür nicht reicht.

28.06.2025seitdem gilt das BFSG
WCAG 2.1 AAder technische Maßstab
bis 100.000 €Bußgeld nach § 37 BFSG
Barrierefreie Website: Bildschirm mit gut lesbarer Oberfläche und klaren Kontrasten

1. Muss Ihre Website barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet nicht jede Website, sondern knüpft an das an, was dort angeboten wird: digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Den Gesetzestext finden Sie beim Bundesjustizministerium.

Ihre WebsiteBetroffen?
Online-Shop, Buchung, Terminvergabe, Kundenkonto, AnfrageformularJa, sobald Verbraucher darüber einen Vertrag anbahnen
Reine Informationsseite mit Leistungen, Öffnungszeiten, TelefonnummerIn der Regel nein
Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder BilanzsummeAusgenommen, außer Sie stellen die im Gesetz genannten Produkte her oder verkaufen sie
Angebot ausschließlich für andere UnternehmenNein, wenn erkennbar keine Verbraucher angesprochen werden
Behörde, Hochschule, öffentliche EinrichtungSchon länger verpflichtet, dort gilt die BITV 2.0

Der Zweifelsfall ist der Normalfall. Schon ein Anfrageformular kann als Anbahnung eines Vertrags gelten. Wenn Sie unsicher sind, behandeln Sie Ihre Seite als betroffen. Wir sind keine Anwälte und dürfen nicht rechtsverbindlich einordnen; für Praxen und Apotheken haben wir die Lage im Beitrag Barrierefreiheit 2025 für Praxis-Websites ausführlicher beschrieben.

2. Was das Gesetz konkret verlangt

Das BFSG nennt keine Pixelwerte, es verweist auf Standards. Maßgeblich sind die Web Content Accessibility Guidelines in Version 2.1 auf Stufe AA und die europäische Norm EN 301 549. Dahinter stehen rund fünfzig Kriterien. Die, an denen Websites in der Praxis scheitern, sind diese:

  • Kontrast: Fließtext braucht mindestens 4,5 zu 1 gegen den Hintergrund. Hellgrau auf Weiß fällt durch.
  • Alternativtexte: Jedes Bild, das Information trägt, braucht eine Beschreibung. Dekoration wird ausdrücklich als solche ausgezeichnet.
  • Tastatur: Alles muss ohne Maus erreichbar sein, und man muss sehen, wo man gerade ist. Ein unsichtbarer Fokus ist ein häufiger Fehler.
  • Struktur: Überschriften in der richtigen Reihenfolge, keine übersprungenen Ebenen. Screenreader springen daran entlang.
  • Formulare: Jedes Feld mit Beschriftung, Fehlermeldungen im Klartext statt nur in Rot.
  • Linktexte: „Termin vereinbaren“ statt „hier klicken“.
  • Video und Audio: Untertitel, bei reinem Ton ein Transkript.
  • Sprache: kurze Sätze, erklärte Fachwörter.

3. Warum Overlay-Plugins nicht reichen

Es gibt Werkzeuge, die mit einer Zeile Code Barrierefreiheit versprechen: ein Knopf am Bildschirmrand, dahinter Schriftgröße, Kontrast und Vorlesefunktion. Das klingt nach der günstigen Lösung und ist keine.

Ein Overlay legt sich über die Seite, ohne etwas an ihr zu ändern. Fehlt einem Bild der Alternativtext, bleibt er auch mit Overlay leer. Ist die Navigation für Tastaturnutzer unlogisch, bleibt sie es. Manche Overlays bringen Screenreader zusätzlich durcheinander, weil sie eine zweite Ebene einziehen, mit der die Hilfsprogramme nicht rechnen. Der Vergleich, der hängen bleibt: Eine Rampe vor der Tür hilft niemandem, wenn es drinnen nur Treppen gibt.

Für die gesetzlichen Anforderungen zählt die Grundlage, also Design, Code und Inhalt. Als Komfort auf einer ordentlich gebauten Seite kann so ein Werkzeug trotzdem sinnvoll sein.

4. Was die Umsetzung kostet

Eine Zahl, die für alle gilt, gibt es nicht, weil der Aufwand fast vollständig vom Zustand der Seite abhängt. Diese fünf Baustellen bestimmen den Preis:

BaustelleAufwand
Farben und Kontrastemeist klein, oft eine Änderung im Stylesheet
Alternativtexte, Überschriftenstruktur, Linktexteklein bis mittel, wächst mit der Zahl der Seiten
Formulare, Buchungs- und Bestellstreckender eigentliche Brocken, hier steckt die Pflicht
VideosUntertitel je Minute Material
PDFshäufig unterschätzt, ein barrierefreies PDF ist eigene Arbeit

Bei einer jüngeren, sauber gebauten Website sind die ersten vier Punkte eine Sache von Tagen. Bei einer zehn Jahre alten Seite mit eigener Buchungsstrecke ist der Neubau meist günstiger als das Nachrüsten, weil die Technik darunter ohnehin ersetzt gehört. Welche Spannen für einen Neubau gelten, steht im Ratgeber Was kostet eine Website?

5. In fünf Schritten zur barrierefreien Website

Prüfen

Ein erster Blick geht kostenlos mit WAVE oder der Browser-Erweiterung axe. Verlassen Sie sich nicht darauf: Automatische Tests finden je nach Seite nur zwanzig bis vierzig Prozent der Probleme. Der ehrlichste Selbsttest dauert fünf Minuten: Legen Sie die Maus weg und bedienen Sie Ihre Seite nur mit der Tabulatortaste.

Sortieren

Trennen Sie, was ausschließt, von dem, was stört. Ein Formular, das sich ohne Maus nicht absenden lässt, ist ein Blocker. Ein etwas zu heller Grauton ist Nacharbeit.

Umsetzen

Reihenfolge nach Wirkung: erst Formulare und Navigation, dann Struktur und Alternativtexte, dann Farben. Die meisten Punkte sind Änderungen an Vorlage und Stylesheet, nicht an jeder einzelnen Seite.

Nachtesten

Nach dem Umbau noch einmal messen, und zwar nicht nur automatisch. Wer es belastbar will, lässt einen BITV-Test machen: geschulte Prüfer, sechzig Prüfschritte, Bericht am Ende.

Dokumentieren

Halten Sie fest, was Sie geändert haben. Anbieter von Dienstleistungen müssen in den AGB beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Eine eigene Seite zum Stand der Barrierefreiheit mit einer Adresse für Rückmeldungen schafft zusätzlich Vertrauen.

6. Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meine Website?

Wenn Verbraucher auf Ihrer Seite etwas kaufen, buchen, beantragen oder anfragen können, sehr wahrscheinlich ja. Wenn die Seite nur informiert, sehr wahrscheinlich nein. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen, also unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Verbindlich einordnen kann das nur eine Anwältin, wir geben keine Rechtsberatung.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Ein Overlay legt sich über die Seite und ändert nichts an ihrem Fundament. Fehlt einem Bild der Alternativtext, hilft kein Kontrastschalter. Manche Overlays bringen Screenreader sogar durcheinander. Als Ergänzung auf einer ordentlich gebauten Seite ist so ein Werkzeug in Ordnung, als Ersatz für die Arbeit nicht.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt fast nur vom Zustand ab. Bei einer jüngeren, sauber gebauten Seite sind Kontraste, Alternativtexte und Tastaturbedienung eine Sache von Tagen. Bei einer alten Seite mit eigener Buchungsstrecke ist der Neubau oft günstiger als das Nachrüsten. Was ein Neubau kostet, steht im Ratgeber Was kostet eine Website?

Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Wenn Sie unter das Gesetz fallen, ja. Anbieter von Dienstleistungen müssen beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt; diese Angaben gehören in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine eigene Seite mit dem Stand der Barrierefreiheit und einer Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen ist zusätzlich empfehlenswert.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Die Marktüberwachung der Länder fordert zuerst zur Nachbesserung auf. Passiert nichts, kann der Betrieb des Angebots untersagt werden. Dazu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände und Bußgelder, die das Gesetz in § 37 mit bis zu 100.000 Euro ansetzt.

Bringt Barrierefreiheit auch bei Google etwas?

Indirekt ja. Saubere Überschriften, beschriftete Formulare, sprechende Linktexte und Alternativtexte sind genau das, was Suchmaschinen und KI-Systeme zum Verstehen einer Seite brauchen. Ein Ranking-Faktor ist Barrierefreiheit nicht, die Arbeit zahlt aber auf dieselben Grundlagen ein.

Wie weit ist Ihre Website?

Wir sehen uns Ihre Seite an und sagen Ihnen, was zu tun wäre, auch wenn die Antwort lautet, dass Sie nicht betroffen sind. Wie ein Projekt bei uns abläuft, steht auf Website erstellen lassen.

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